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Die Scheinselbstständigkeit ist ein Thema, das sowohl für Arbeitgebende als auch für Arbeitnehmende von großer Bedeutung ist. Sie stellt eine rechtliche Grauzone dar, in der scheinbar selbstständig Tätige in Wirklichkeit wie abhängig Beschäftigte arbeiten. Dies kann zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen – für beide Seiten. Doch was genau versteht man unter Scheinselbstständigkeit, wie lässt sie sich erkennen, und welche Rolle spielt die Lohn- und Gehaltsabrechnung dabei?
Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, hat dies erhebliche Konsequenzen. Arbeitgebende müssen nachträglich Sozialversicherungsbeiträge für den gesamten Zeitraum der Beschäftigung abführen – oft inklusive Zinsen und Säumniszuschlägen. Zudem drohen Bußgelder und in schwerwiegenden Fällen strafrechtliche Konsequenzen. Für die betroffene Person kann dies bedeuten, dass sie rückwirkend sozialversicherungspflichtig wird und eventuell steuerliche Nachforderungen leisten muss.
Die Deutsche Rentenversicherung sowie die Finanzämter prüfen im Verdachtsfall anhand bestimmter Kriterien, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Wichtige Indikatoren sind:
In der Praxis kann es schwierig sein, die Grenzen zwischen selbstständiger und abhängiger Tätigkeit eindeutig zu ziehen. Besonders in Branchen wie IT, Medien oder Handwerk, in denen projektbasierte Arbeitsverhältnisse üblich sind, besteht ein erhöhtes Risiko. Hier lohnt es sich, im Vorfeld rechtlichen Rat einzuholen und eine Statusprüfung bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. Diese Prüfung schafft Klarheit darüber, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit oder ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt.
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Ich arbeite bereits viele Jahre im Bereich Payroll und betreue Kunden aus den unterschiedlichsten Branchen als erste Anlaufstelle für die Sozialversicherung, Lohnsteuer und Betriebsprüfungen. Für einen hohen Qualitätsstandard und Aktualität nehme ich regelmäßig and Fort- und Weiterbildungen teil.
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