Die Auszahlung des steuerfreien Pflegebonus 2022 fĂŒr PflegekrĂ€fte in KrankenhĂ€usern und Ă€rztlichen Einrichtungen wurde beschlossen.
Der Pflegebonus soll an PflegekrÀfte gehen, die durch die Behandlung von COVID-19 Patientinnen und Patienten besonders belastet waren. Da das Pflegepersonal ein erhöhtes Risiko einer Eigeninfektion und einen erhöhten Betreuungsaufwand durch COVID-19 Patienten hatten.
Die Bundesregierung stellt KrankenhĂ€usern und Pflegeeinrichtungen insgesamt 1 Mrd. Euro fĂŒr die Bonuszahlungen zur VerfĂŒgung. Die Höhe der Auszahlung an die jeweilige Fachkraft richtet sich nach der wöchentlichen Arbeitszeit und betrĂ€gt maximal 550,00 Euro. Folgende Staffelung ist zu beachten:
- VollzeitbeschÀftigter in der direkten Pflege bis zu 550 Euro
- BeschÀftigter der min. 25% seiner Arbeitszeit in der direkten Pflege mitarbeitet bis zu 370 Euro
- Azubis in Pflegeberufen 330 Euro
- Sonstige Arbeitnehmer einer zugelassenen Pflegeeinrichtung bis zu 190 Euro
- Helfer im freiwilligen sozialen Jahr bis zu 60 Euro
Arbeitgeber der Pflegeeinrichtungen wird der Pflegebonus fĂŒr ihre BeschĂ€ftigten ĂŒber die soziale Pflegeversicherung erstattet.
FĂŒr Arbeitgeber besteht zusĂ€tzlich die Möglichkeit, insgesamt bis zu 4500 Euro steuerfrei an ihre BeschĂ€ftigten auszuzahlen. Dies geht noch bis Ende 2022.
Der Bonus soll innerhalb von vier Wochen nach Auszahlung durch den GKV-Spitzenverband vom Arbeitgeber an die PflegekrÀfte ausgezahlt werden, spÀtestens bis zum 31. Dezember 2022.
Dies ist ein Teilbereich aus dem 4. Corona-Steuerhilfegesetz. Auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums erhalten Sie hierzu ergÀnzende Hinweise.