12.12.2023

HINZUVERDIENSTGRENZEN

Hinzuverdienstgrenzen beziehen sich auf die Summe, welche neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung verdient werden darf, ohne den Rentenanspruch zu gefÀhrden. Bis zum 65. Lebensjahr gelten hier besondere Grenzen.

Bei Renten wegen Todes (wie bspw. Erziehungsrente, Witwenrente oder Waisenrente) wird in der Regel das Einkommen ĂŒber einem bestimmten Freibetrag teilweise angerechnet, was zu einer möglichen Rentenminderung fĂŒhren kann.

Die konkrete Höhe des erlaubten Hinzuverdienstes, ohne den Rentenanspruch zu beeintrÀchtigen, hÀngt von der Art der Rente ab. Im Zweifelsfall ist es ratsam, vorher den RentenversicherungstrÀger zu konsultieren.

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