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Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Altersabsicherung von Arbeitnehmenden in Deutschland. Sie ermöglicht es Beschäftigten, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung Kapital für den Ruhestand aufzubauen. Arbeitgebende haben die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden durch verschiedene Durchführungswege der bAV zu unterstützen. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge besteht für Arbeitnehmende durch Entgeltumwandlung, die in § 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt ist.
Die Lohnbuchhaltung spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung und Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:
Die Lohnbuchhaltung überprüft, ob und in welcher Höhe Mitarbeitende einen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung haben.
Die Beiträge zur bAV werden direkt vom Bruttogehalt der Mitarbeitenden abgezogen und an die jeweilige Versorgungseinrichtung weitergeleitet.
Bestimmte Beiträge zur bAV sind steuer- und sozialversicherungsfrei, was eine korrekte Abrechnung erfordert.
Die Lohnbuchhaltung muss alle Buchungen korrekt dokumentieren und in den Lohnabrechnungen sowie den Jahresmeldungen ausweisen.
Sie steht in regelmäßigem Austausch mit Versicherungen, Pensionskassen oder anderen Anbietern der bAV, um korrekte Zahlungen und Änderungen zu gewährleisten.
Es gibt verschiedene Wege, wie eine bAV gestaltet werden kann. Die fünf in Deutschland üblichen Durchführungswege sind:
Arbeitgebende schließen eine Lebens- oder Rentenversicherung für die Mitarbeitenden ab. Die Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis zu 8 % sozialversicherungsfrei.
Eine externe Versorgungseinrichtung verwaltet die Beiträge und zahlt später eine Rente oder Kapitalleistung aus.
Ein rechtlich eigenständiger Fonds legt das Geld gewinnorientiert am Kapitalmarkt an.
Arbeitgebende sagen ihren Mitarbeitenden eine spätere Rentenzahlung direkt zu, müssen dafür aber Rückstellungen im Unternehmen bilden. Erst bei Auszahlung wird diese als Arbeitslohn versteuert.
Eine externe Einrichtung verwaltet die Altersvorsorge, finanziert durch Zuwendungen der Arbeitgebenden, meist für Führungskräfte.
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine attraktive Möglichkeit, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung Kapital für den Ruhestand aufzubauen. Arbeitnehmende profitieren von Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen sowie einer zusätzlichen Absicherung, müssen jedoch langfristige Bindungen und spätere Rentenversteuerung beachten. Arbeitgebende können durch die bAV ihre Attraktivität steigern und steuerliche Vorteile nutzen, müssen aber auch mit administrativem Aufwand und finanziellen Verpflichtungen rechnen. Die Lohnbuchhaltung spielt eine entscheidende Rolle, um eine korrekte Abwicklung sicherzustellen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Eine sorgfältige Planung und Beratung sind essenziell, um eine passende Lösung für beide Seiten zu finden.
Die Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge erfordert Fachwissen, Zeit und eine fehlerfreie Abwicklung. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen kann das eine Herausforderung sein. Warum sich also mit komplizierten Abrechnungen und Verwaltungsaufgaben aufhalten?
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Ich arbeite bereits viele Jahre im Bereich Payroll und betreue Kunden aus den unterschiedlichsten Branchen als erste Anlaufstelle für die Sozialversicherung, Lohnsteuer und Betriebsprüfungen. Für einen hohen Qualitätsstandard und Aktualität nehme ich regelmäßig and Fort- und Weiterbildungen teil.
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