Die Pflegeversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Um die Finanzierung langfristig zu sichern, gibt es einen Beitragszuschlag für Kinderlose, den Beschäftigte ohne Kinder ab ihrem 23. Geburtstag zahlen müssen. Für Unternehmen bedeutet das, zusätzliche Anforderungen in der Lohnbuchhaltung. Erfahre hier, was du beachten musst und wie sich ein Outsourcing deiner Lohnabrechnung lohnen kann.
Gesetzliche Grundlagen und Höhe des Zuschlags
Wer muss den Zuschlag zahlen?
Der Beitragszuschlag gilt für alle gesetzlich Versicherten, die ab dem 1. Januar 1940 geboren wurden und keine Kinder haben. Er fällt zusätzlich zum regulären Beitragssatz zur Pflegeversicherung an.
Wie hoch ist der Zuschlag?
Seit dem 1. Juli 2023 beträgt der Zuschlag 0,6 % des Bruttoeinkommens (vorher: 0,35 %). Dieser Betrag wird ausschließlich von den Beschäftigten getragen und ist nicht vom Arbeitgebenden mitzufinanzieren.
Ausnahmen und Befreiungen
Menschen mit mindestens einem Kind sind vom Zuschlag befreit. Das gilt auch für Geburten in der Vergangenheit – unabhängig vom Alter des Kindes. Wer bereits vor dem 1. Januar 1940 geboren wurde, muss ebenfalls keinen Zuschlag zahlen.
Rolle der Lohnbuchhaltung: Was Unternehmen beachten müssen
Erfassung der Beitragspflicht
Die Lohnbuchhaltung muss für jede:n Mitarbeitende:n prüfen, ob der Zuschlag anfällt. Dazu müssen Beschäftigte mit Kindern ihre Elternschaft durch einen Nachweis (z. B. Geburtsurkunde) belegen.
Berechnung und Abführung des Zuschlags
Der Zuschlag wird automatisch mit der Lohnabrechnung berechnet und gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die Krankenkassen überwiesen.
Dokumentation und Verwaltung von Nachweisen
Unternehmen müssen sicherstellen, dass die vorgelegten Nachweise korrekt erfasst und dokumentiert werden. Andernfalls kann es zu Nachforderungen oder fehlerhaften Abzügen kommen.
Kommunikation mit Beschäftigten
Die Erhebung des Zuschlags sorgt regelmäßig für Rückfragen und Unsicherheiten. Arbeitgeber:innen sollten transparent über die gesetzlichen Vorgaben informieren, um Unmut und Missverständnisse zu vermeiden.
Vor- und Nachteile des Zuschlags für Arbeitgebende und Arbeitnehmende
Vorteile für Arbeitgebende
- Keine zusätzlichen Kosten: Der Zuschlag wird allein von den Beschäftigten gezahlt.
- Einfache Abwicklung in der Lohnabrechnung: Moderne Lohnprogramme berücksichtigen den Zuschlag automatisch.
Nachteile für Arbeitgebende
- Mehr Verwaltungsaufwand: Unternehmen müssen die Nachweise der Beschäftigten prüfen und dokumentieren.
- Mögliche Unzufriedenheit im Team: Mitarbeitende ohne Kinder empfinden den Zuschlag möglicherweise als ungerecht.
Vorteile für Arbeitnehmende
- Familien werden entlastet: Personen mit Kindern zahlen nur den regulären Beitrag zur Pflegeversicherung.
- Solidarische Finanzierung: Der Zuschlag trägt dazu bei, die steigenden Pflegekosten gerechter zu verteilen.
Nachteile für Arbeitnehmende
- Höhere Kosten für Kinderlose: Der zusätzliche Beitrag belastet das Nettoeinkommen.
- Nachweispflicht für Eltern: Wer keine Nachweise einreicht, wird automatisch als kinderlos eingestuft und muss den Zuschlag zahlen.

Fazit
Die Verwaltung des Beitragszuschlags für Kinderlose ist mit zusätzlichem Aufwand verbunden – von der Prüfung der Beitragspflicht über die Erhebung von Nachweisen bis hin zur Berechnung und Abführung des Zuschlags. Fehler können zu Nachforderungen und Unmut im Team führen.
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