Was ist der Behinderten-Pauschbetrag?
Der Behinderten-Pauschbetrag ist eine steuerliche Erleichterung für Menschen mit Behinderung. Er soll behinderungsbedingte Mehraufwendungen pauschal abdecken, sodass keine Einzelabrechnung erforderlich ist.
Arbeitnehmende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 % können diesen Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Die Höhe ist gestaffelt:
Staffelung des Behinderten-Pauschbetrags nach GdB
- GdB 20 %: 384 €
- GdB 30 %: 620 €
- GdB 40 %: 860 €
- GdB 50 %: 1.140 €
- GdB 60 %: 1.440 €
- GdB 70 %: 1.780 €
- GdB 80 %: 2.120 €
- GdB 90 %: 2.460 €
- GdB 100 %: 2.840 €
Für blinde, taubblinde und hilflose Menschen beträgt der Pauschbetrag 7.400 €. Eltern können den Pauschbetrag ihres Kindes auf sich übertragen lassen, sofern sie Kindergeld oder kindbezogene Freibeträge erhalten.
Die Rolle der Lohnbuchhaltung beim Behinderten-Pauschbetrag
Damit Arbeitnehmende von diesem steuerlichen Vorteil profitieren können, muss die Lohnbuchhaltung ihn korrekt berücksichtigen.
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Der Pauschbetrag wird nicht automatisch im Lohnsteuerabzug angewendet. Arbeitnehmende müssen ihn aktiv beim Finanzamt beantragen. Nach der Genehmigung wird er in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) hinterlegt.
Automatische Berücksichtigung im Lohnsteuerabzug
Sobald der Pauschbetrag in den ELStAM gespeichert ist, wird er bei der monatlichen Gehaltsabrechnung automatisch berücksichtigt. Dadurch reduziert sich die Lohnsteuer und das Netto-Einkommen steigt.
Wichtige Aufgaben der Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung muss sicherstellen, dass:
- die ELStAM-Daten regelmäßig aktualisiert werden,
- Änderungen des GdB korrekt übernommen werden,
- es keine Fehler bei der Steuerberechnung gibt.

Vorteile des Behinderten-Pauschbetrags
Vorteile für Arbeitnehmende
- Steuerliche Entlastung: Die Lohnsteuer reduziert sich, sodass mehr Netto vom Brutto bleibt.
- Weniger Verwaltungsaufwand: Statt einzelner Nachweise reicht die pauschale Anrechnung.
- Planungssicherheit: Die finanzielle Entlastung ist kalkulierbar und dauerhaft.
Nachteile für Arbeitnehmende
- Antrag erforderlich: Ohne Antrag wird der Pauschbetrag nicht berücksichtigt.
- Nicht immer die beste Lösung: Falls die tatsächlichen Kosten höher sind, kann eine Einzelabrechnung günstiger sein.
Vorteile für Arbeitgebende
- Automatisierte Umsetzung: Durch ELStAM wird der Pauschbetrag ohne manuelle Anpassungen berücksichtigt.
- Attraktivität als Arbeitgeber: Steuerliche Vorteile für Mitarbeitende verbessern die Arbeitgebermarke.
Nachteile für Arbeitgebende
- Verwaltungsaufwand: Änderungen in den ELStAM erfordern regelmäßige Prüfungen durch die Lohnbuchhaltung.
- Fehleranfälligkeit: Falsche Daten führen zu Nachberechnungen und Korrekturen.
Fazit: Der Behinderten-Pauschbetrag als wichtiger Bestandteil der Entgeltabrechnung
Der Behinderten-Pauschbetrag ist eine sinnvolle steuerliche Erleichterung für Menschen mit Behinderung. Arbeitnehmende profitieren von einer geringeren Steuerlast, müssen den Pauschbetrag aber aktiv beantragen. Für Unternehmen ist der administrative Aufwand durch die Nutzung von ELStAM überschaubar – eine korrekte Datenpflege ist jedoch essenziell.
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