Die Bausparförderung ist ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Unterstützung für den Erwerb oder Bau von Wohneigentum. Sie soll Arbeitnehmer*innen helfen, Eigenkapital für den Kauf oder Bau einer Immobilie anzusparen. Dabei gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die sowohl vom Staat als auch durch Unternehmen unterstützt werden können. Besonders relevant ist die Rolle der Lohnbuchhaltung, da sie Förderbeiträge verwaltet und korrekt abrechnet.
Arten der Bausparförderung
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen (VL), die Arbeitgeber*innen für ihre Mitarbeitenden anlegen. Sie gilt auch für Bausparverträge. Der Staat gewährt die Zulage, wenn das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie ist eine direkte staatliche Förderung für private Sparer*innen, die einen Bausparvertrag haben. Hierbei wird ein Teil der jährlichen Sparsumme mit einem festen Prozentsatz bezuschusst.
„Wohn-Riester“ (Eigenheimrente)
Mit der sogenannten Eigenheimrente („Wohn-Riester“) können Sparer*innen steuerlich begünstigt Kapital für den Erwerb oder Bau einer Immobilie ansparen. Die Förderung erfolgt über Zulagen oder Steuererleichterungen.
Die Rolle der Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung ist bei der Bausparförderung in mehreren Bereichen involviert:
- Abwicklung vermögenswirksamer Leistungen (VL): Wenn Arbeitgebende vermögenswirksame Leistungen anbieten, übernimmt die Lohnbuchhaltung die Überweisung dieser Beträge direkt aus dem Bruttogehalt an die entsprechenden Bausparkassen.
- Prüfung der Berechtigung: Sie stellt sicher, dass die Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage erfüllt sind (z. B. Einkommensgrenzen der Mitarbeitenden).
- Dokumentation und Meldepflichten: Sie ist für die korrekte Erfassung in den Lohnabrechnungen sowie für die Meldung relevanter Beträge an die Steuerbehörden verantwortlich.
Vorteile und Nachteile der Bausparförderung
Für Arbeitnehmende
- Unterstützung beim Erwerb von Wohneigentum durch staatliche Förderung
- Zusätzliche Vermögensbildung durch vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgebenden
- Förderung oft unabhängig von der aktuellen Zinssituation
- Einkommensgrenzen schränken die Förderung für höherverdienende Arbeitnehmende ein
- Zweckbindung der Mittel (z. B. Verwendung für wohnwirtschaftliche Zwecke)
- Lange Laufzeiten von Bausparverträgen, was die kurzfristige Verfügbarkeit des Geldes einschränkt

Für Arbeitgebende
Vorteile:
- Möglichkeit, Mitarbeitende durch vermögenswirksame Leistungen zu unterstützen und an das Unternehmen zu binden
- Steuerliche Vorteile bei der Bereitstellung von VL-Zuschüssen
- Positives Arbeitgeberimage durch Förderung der finanziellen Vorsorge der Mitarbeitenden
Nachteile:
- Verwaltungsaufwand für die Lohnbuchhaltung
- Erhöhte Personalkosten bei freiwilligen Zuschüssen zu vermögenswirksamen Leistungen
- Begrenzte Flexibilität für Unternehmen, da VL-Verträge oft über mehrere Jahre laufen
Fazit
Die Bausparförderung bietet eine wertvolle Unterstützung für Arbeitnehmende, die Wohneigentum erwerben möchten. Gleichzeitig können Arbeitgebende durch vermögenswirksame Leistungen ihre Attraktivität als Arbeitgeber*innen steigern. Allerdings sollte sowohl auf Seiten der Unternehmen als auch der Beschäftigten geprüft werden, ob sich die Förderung individuell lohnt, da sie an bestimmte Bedingungen gebunden ist. Die Lohnbuchhaltung spielt eine zentrale Rolle, indem sie die Verwaltung und korrekte Abwicklung sicherstellt.
Die korrekte Verwaltung von vermögenswirksamen Leistungen und staatlichen Förderungen kann in der Lohnbuchhaltung schnell zur Herausforderung werden. Warum wertvolle Ressourcen binden, wenn es einfacher geht?
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