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Arbeitsmittel sind alle Gegenstände und Ressourcen, die unmittelbar für die berufliche Tätigkeit genutzt werden. Dazu gehören unter anderem Werkzeuge, digitale Endgeräte, Software, Fahrzeuge, Büromaterial sowie spezielle Arbeitskleidung. Die Bereitstellung dieser Arbeitsmittel erfolgt in der Regel durch Arbeitgebende, wobei gesetzliche, tarifliche oder vertragliche Regelungen die genauen Modalitäten bestimmen können.
Die Lohnbuchhaltung spielt eine wesentliche Rolle bei der finanziellen Abwicklung von Arbeitsmitteln. Sie ist dafür verantwortlich, dass die Bereitstellung oder Erstattung von Arbeitsmitteln korrekt steuerlich behandelt wird. Hierbei muss insbesondere unterschieden werden, ob ein geldwerter Vorteil vorliegt. Werden Arbeitsmittel ausschließlich beruflich genutzt und vom Unternehmen gestellt, entsteht kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Falls Beschäftigte eigene Arbeitsmittel beruflich einsetzen und eine Erstattung erhalten, kann diese unter bestimmten Bedingungen steuerfrei erfolgen, beispielsweise als sogenanntes Werkzeuggeld.
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Ich arbeite bereits viele Jahre im Bereich Payroll und betreue Kunden aus den unterschiedlichsten Branchen als erste Anlaufstelle für die Sozialversicherung, Lohnsteuer und Betriebsprüfungen. Für einen hohen Qualitätsstandard und Aktualität nehme ich regelmäßig and Fort- und Weiterbildungen teil.
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