Altersteilzeit ermöglicht älteren Beschäftigten einen gleitenden Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand. Dabei wird die Arbeitszeit reduziert, während das Gehalt durch den Arbeitgeber teilweise aufgestockt wird. Dieses Modell ist für Beschäftigte ab 55 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ein gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nicht, sodass eine individuelle oder tarifliche Vereinbarung erforderlich ist.
Voraussetzungen für die Altersteilzeit
Beschäftigte können in Altersteilzeit gehen, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie haben das 55. Lebensjahr vollendet.
- Sie waren in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder hatten Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG oder ALG II).
- Der Arbeitgeber ist bereit, einer entsprechenden Regelung zuzustimmen oder es gibt eine tarifliche Vereinbarung.
Die Altersteilzeit muss mindestens bis zum frühestmöglichen Renteneintritt laufen.
Modelle der Altersteilzeit
Es gibt zwei gängige Modelle:
Das Gleichverteilungsmodell
- In der ersten Hälfte der Altersteilzeit („Arbeitsphase“) arbeiten Beschäftigte weiter in Vollzeit.
- In der zweiten Hälfte („Freistellungsphase“) sind sie vollständig freigestellt, erhalten jedoch weiterhin das verringerte Gehalt plus Aufstockung.
Das Blockmodell wird von vielen Unternehmen bevorzugt, weil es eine klare Planbarkeit der Personalstruktur ermöglicht.
Da die Arbeitszeit halbiert wird, reduziert sich auch das Gehalt entsprechend. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, einen Aufstockungsbetrag von mindestens 20 % des reduzierten Gehalts zu zahlen. Dieser Betrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei, wird aber bei der Berechnung des persönlichen Einkommensteuersatzes berücksichtigt.
Zusätzlich müssen Arbeitgeber erhöhte Beiträge zur Rentenversicherung leisten, um die späteren Rentenansprüche der Beschäftigten zu verbessern. Eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit gibt es seit 2010 nicht mehr.
Rolle der Lohnbuchhaltung in der Altersteilzeit
Berechnung der reduzierten Bezüge
Das Grundgehalt wird halbiert und mit dem steuerfreien Aufstockungsbetrag ergänzt.
Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge
Der Arbeitgeber zahlt weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung auf Basis des ursprünglichen Gehalts.
Steuerliche Berücksichtigung
Die Aufstockungsleistungen müssen korrekt bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt werden.
Dokumentation und Meldepflichten
Die Lohnbuchhaltung ist verantwortlich für die Meldung an Sozialversicherungsträger und das Finanzamt.
Eine fehlerfreie Berechnung ist entscheidend, um Probleme bei Rentenanträgen oder Steuererklärungen der Beschäftigten zu vermeiden.
Vor- und Nachteile der Altersteilzeit
Vorteile für Arbeitnehmende
✔ Gleitender Übergang in den Ruhestand statt abruptem Renteneintritt
✔ Finanzielle Absicherung durch Aufstockungsbeträge
✔ Rentenansprüche bleiben vergleichsweise hoch
Nachteile für Arbeitnehmende
✘ Reduziertes Einkommen trotz Aufstockung
✘ Keine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, Altersteilzeit anzubieten
✘ Bei Nutzung des Blockmodells besteht ein Risiko für Arbeitnehmende, falls der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet
Vorteile für Arbeitgebende
✔ Möglichkeit, Personal schrittweise abzubauen, ohne sofortige Kündigungen auszusprechen
✔ Nachwuchsförderung durch schrittweise Übergabe von Aufgaben
✔ Erfahrene Fachkräfte können Wissen weitergeben
Nachteile für Arbeitgebende
✘ Höhere Kosten durch die Aufstockungsbeträge und zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge
✘ Organisatorische Herausforderungen bei der Neubesetzung von Stellen, insbesondere beim Blockmodell
✘ Produktivitätsverluste, wenn erfahrene Mitarbeitende ihre Stunden reduzieren

Fazit
Altersteilzeit kann für beide Seiten eine sinnvolle Option sein, wenn sie gut geplant und umgesetzt wird. Unternehmen profitieren von einer geordneten Personalplanung, während Beschäftigte einen sozial abgesicherten Übergang in den Ruhestand erhalten. Da kein gesetzlicher Anspruch besteht, sind individuelle Absprachen oder tarifliche Regelungen notwendig. Die Lohnbuchhaltung übernimmt hierbei eine entscheidende Rolle, um korrekte Berechnungen sicherzustellen und steuerliche sowie sozialversicherungsrechtliche Vorgaben einzuhalten.
Altersteilzeit bedeutet eine Menge zusätzlicher Berechnungen, steuerliche Besonderheiten und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen. Fehler können teuer werden und viel Zeit kosten. Warum also nicht die Lohnabrechnung auslagern und sich auf das Wesentliche konzentrieren?
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