Ausgleichsabgabe: Förderung der Inklusion und Chancengleichheit
In Deutschland haben Unternehmen, die mindestens 20 ArbeitsplĂ€tze zur VerfĂŒgung stellen, die gesetzliche Verpflichtung, mindestens fĂŒnf Prozent dieser ArbeitsplĂ€tze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfĂ€higen Menschen zu besetzen. Diese Quote dient der Förderung der Inklusion und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Wenn Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nachkommen, mĂŒssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen, deren Höhe je nach Grad der NichterfĂŒllung gestaffelt ist.
ĂberprĂŒfung der BeschĂ€ftigungspflicht
Um die Einhaltung dieser BeschĂ€ftigungspflicht zu ĂŒberprĂŒfen, mĂŒssen Unternehmen jĂ€hrlich bis zum 31. MĂ€rz des folgenden Jahres Informationen ĂŒber ihre BeschĂ€ftigtenstruktur an die Agentur fĂŒr Arbeit ĂŒbermitteln. Gleichzeitig mĂŒssen sie die entsprechende Ausgleichsabgabe direkt an das zustĂ€ndige Integrations-/Inklusionsamt ĂŒberweisen. Dabei richtet sich die Höhe der monatlichen Ausgleichsabgabe pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz nach der Anzahl der ArbeitsplĂ€tze und dem Grad der ErfĂŒllung der BeschĂ€ftigungspflicht. Unternehmen, die keinen einzigen Pflichtarbeitsplatz besetzen, mĂŒssen ab dem Anzeigejahr 2024 einen erhöhten Betrag leisten, der als „Null-BeschĂ€ftiger“-Staffelbetrag bezeichnet wird.
Beispiel zur Berechnung
Ein Beispiel verdeutlicht die Berechnung: Wenn ein Arbeitgebender 100 ArbeitsplĂ€tze hat, mĂŒssen fĂŒnf davon mit schwerbehinderten oder anrechnungsfĂ€higen Personen besetzt sein. Pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz wird ein bestimmter Betrag fĂ€llig. Die genaue Höhe richtet sich nach der Anzahl der ArbeitsplĂ€tze und dem Grad der ErfĂŒllung der BeschĂ€ftigungspflicht.

Welchen Betrag mĂŒssen Arbeitgebenden bei der Ausgleichsabgabe bezahlen?
Seit dem 01.01.2024 betrÀgt die Höhe der Ausgleichsabgabe je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz:
- 140 Euro bei einer BeschÀftigungsquote von schwerbehinderten Menschen von 3 Prozent bis weniger als 5 Prozent
- 245 Euro bei einer BeschÀftigungsquote von schwerbehinderten Menschen von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent
- 360 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen BeschÀftigungsquote von mehr als 0 Prozent bis weniger als 2 Prozent
- 720 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen BeschÀftigungsquote von 0 Prozent.
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